Eine Satzung und deren Mindestinhalt ist für alle öffentlichen Vereinigungen vom deutschen Grundgesetz (BGB) vorgeschrieben. Mit ihr wird der Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen und darf die Bezeichnung „e.V.“. führen.
Der Status der Gemeinnützigkeit wurde uns vom zuständigen Finanzamt zuerkannt.
Wichtigster Abschnitt in der Satzung ist der § 2 „Zweck oder Ziele des Vereins“. Den dort beschriebenen Vorstellungen müssen alle Aktivitäten untergeordnet werden.
Unsere deutsche Satzung finden Sie
hier.